Wintergärten und Terrassenüberdachungen benötigen grundsätzlich eine Baugenehmigung.
Unsere Fachberater geben Ihnen hierzu gerne weitere Auskünfte. Durch unseren Hausarchitekten kann auf Wunsch die Erstellung des Bauantrages mit allen Unterlagen erfolgen.
Weitere Informationen hierzu erteilt unser Verkaufsleiter Herr Thomas Köhler unter 02173-9445913 oder besuchen Sie unsere kostenfreien Infovorträge in unserer Ausstellung während des kommenden Sonderinformationstages (nähere Info: diese Seite weiter unten).
Baurecht ist Ländersache und somit hat jedes Bundesland eine Landesbauordnung. In dieser Landesbauordnung werden auch Terrassendächer und Wintergärten geregelt. In unseren kostenfreien Infovorträgen erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Baurecht und Baugenehmigung. Neuheiten auch zur Novellierung Landesbauordnung NRW (BAUO NRW).
Die Landesbauordnung NRW wurde zuletzt zum 01.07.2021 in 2. Lesung vom Landtag NRW geändert. Über die Änderungen die zum 01.07.2021 in Kraft getreten sind informieren wir Sie gerne.
Kleine Terrassenüberdachungen und unbeheizte Wintergärten mit einer Bautiefe unter 4,50 Meter und einer Größe von nicht mehr als 30 qm -bei unbeheizten Wintergärten mit einer Abstandsfläche von 3 Metern sind seitdem Verfahrensfrei Zu beachten ist aber unbedingt das nach § 60 der Landesbauordnung geprüft werden muß ob öffentliches Baurecht betroffen ist. - Das macht nicht Ihre Baubehörde - ! Zudem gilt der Grundsatz Verfahrensfrei / Genehmigungsfrei ist nicht Rechtsfrei ! Da ein Terrassendach zudem eine bauliche Anlage ist, löst es Abstandsflächen aus. Somit ist es u. Umständen auch nicht mehr Genehmigungsfrei wenn die Überdachung näher als 3 Meter an der Nachbargrenze aufgestellt wird. Hier muß i.a. Regel dann (z.B.Doppel- oder Reihenhaus) ein Bauantrag erstellt werden und die Nachbareinverständniserklärung beigefügt werden.
Bei manchen Baubehörden kann zusätzlich eine Gebäudeabschlußwand (Brandwand) bei allseitig geschlossenen Terrassendächern gefordert werden.Beheizte Wintergärten sind grundsätzlich immer genehmigungspflichtig und benötigen zudem bei einer Grenzbebauung eine Gebäudeabschlußwand.Für Wohnwintergärten können gff. Zuschüsse beantragt werden.
Über das Thema Baurecht oder staatliche Förderung und Zuschüsse informieren wir auch in dem für Endverbraucher kostenfreien Infovortrag :MEHR WISSEN-BESSER PLANEN zum Thema Wintergärten /Sommergärten / Terrassendächer
Der kostenfreie Infovortrag gibt Ihnen viele wichtige Informationen und Tipps für Ihre weitere Planung an z.B:
zum neuen Baurecht in NRW, Nachbarschaftsrecht Materialwahl, staatlicher Förderung, Konstruktionsmöglichkeiten, richtiger Belüftung und Beschattung sowie Preisfindung u.v.m…….
Wann der nächste Infovortrag stattfindet darüber informiert Sie die Verkaufsleitung unter 02173-9445913.
* Neu seit 16.12.2022 Änderung Baurodnungsrecht NRW für Photovoltaikanlagen. GGf. Verfahrensfrei möglich. PV Photovoltaikanlagen in gewissenGrößen von der gesetzl. Mwst. befreit.Sprechen Sie uns auf das System SDL Alerio an.
Gerne senden wir Ihnen vorab Prospekt und Produktunterlagen kostenfrei zu.
Kostenferei anfordern mit nachfolgendem Link:
GRATIS - P r o s p e k t a n f o r d e r u n g / Kontaktseite
Herbstfest mit Planungstagen bei Fortuna
Freitag, 22. Sepember 2023 und Samstag, 23. September 2023 von 09.00 - 18.00 Uhr
mit kostenfreien Infovorträgen zu verschiedenen Themen
und Vorstellung der Produktneuheiten z.B: Wintergarten System Avalis und Schiebetürsystem CERO
Zu den beliebten Infovorträgen sollten Sie sich kurzfristig anmelden und sich so Plätze sichern.
Selbstverständlich können Sie aber auch vorab individuelle Beratungstermine abstimmen.
Auch zu individuellen Beratungen bitten wir unbedingt um Terminabsprachen
unter 02173-18805 um auch Wartezeiten für Sie zu vermeiden.
VIELEN DANK - Ihr FORTUNA Team

MEHR WISSEN - BESSER PLANEN!
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Dieser Vortrag zeigt einerseits die Unterschiede im Material und den Konstruktionsmöglichkeiten auf, als auch Besonderheiten im öffentlichen und zivilem Baurecht und Nachbarschaftsrecht.
Der Vortrag des Energieberaters gibt Ihnen viele Informationen zu den stattlichen staatlichen Förderungsmöglichkeiten, zeigt auf was zu beachten ist und was für die Inanspruchnahme der staatlichen Förderungen generell gegeben sein muss. Dabei werden Sie auch zu Neuerungen zur Förderung durch die BAFA und und zu neuen Sonderabschreibungsmöglichkeiten im ESTG informiert. Förderungen z.B.: für Fenstermarkisen, Rollladensysteme, Raffstore, Wohnwintergärten, Fenster und vielem mehr ...
Wohnwintergärten unterliegen besonderen Auflagen und Förderungen. Diese werden hier hervorgehoben und es wird auch die Abgrenzung zwischen "normalem" Wintergarten und einem Wohnwintergarten erläutert. Wohnwintergärten können bei entsprechenden Produkten gefördert werden.

Materialwahl, verschiedene Verglasungen, Energieeinsparung, Schallschutz, Elemetmöglichkeiten, Rollladen und Sonnenschutzsysteme für Fenster, Einbruchschutz, erweiterete Produktmöglichkeit und gesetzliche Auflagen beim Austausch, Preisgestaltung u.v.m.........
- Flyer Downloaden, ausfüllen und einsenden. Wir übernehmen die Portokosten.
- Den QR-Code scannen und direkt online zum kostenfreien Vortrag anmelden.
- Den Button für die Online-Anmeldung unten anklicken und die Anmeldung online ausfüllen und absenden.
Möglichst kurzfristig Plätze sichern!
N E U
Alle Glasdachkonstruktionen müssen auch die Herstellerzertifizierung
EN 1090 EXC 1 oder EXC 2 haben. Es dürfen nur noch Aluminium
Glasdach Konstruktionen verkauft werden die den DIN Nachweiß EN 1090 haben.
Wintergärten und Wohnwintergärten benötigen ebenfalls eine Baugenehmigung. Zusätzlich müssen bereits seit 1.10.2009 auch die neuen Vorschriften der Energieeinsparverordnung 2009 und seit 01.11.2020 die Gesetze des G E G Gebäudeenergiengesetz eingehalten werden. Je nach Nutzung des Wintergartens sind die Werte für Energieverluste von der Regierung verbindlich vorgeschrieben und müssen der Baubehörde durch Prüfungen / Zertifikate nachgewiesen werden können. Unsere Fachberater informieren Sie gerne über Rahmenmaterial und verschiedene Verglasungen die entsprechend geprüft sind. Zum 01.11.2020 wurde das neue G E G Gebäudeenergiengesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten.
Statik
Zu jedem Bauantrag muß zusätzlich ein Standsicherheitsnachweis abgegeben werden. Das kann eine Typen- oder Systemstatik sein oder ggf. eine geprüfte Statik, je nach Vorhaben. Dabei muß auch die Schneelast für den jeweiligen Ort berücksichtigt werden. Die Schneelasttabellen wurden ebenfalls kürzlich erneut geändert.
Zu allen Fragen Rund um das Baurecht von Terrassenüberdachungen und Wintergärten informiert Sie unsere Verkaufsabteilung und ggf. auch unser Architekt / Architektin.
Definition Wintergarten
Ein Wintergarten ist ein geschlossener Anbau an ein Gebäude, ein selbstständiges Bauwerk oder eine in das Gebäude integrierte Konstruktion mit mindestens einer Wandfläche und einem Großteil der Dachfläche aus lichtdurchlässigen Baustoffen (Gebäudeenergiegesetz / GEG - vormals EnEV): „Glasdach“). Die tragende Konstruktion besteht in der Regel aus Metall-, Holz- oder Kunststoffprofilen. Der Wintergarten ist statisch so dimensioniert, dass er für den dauerhaften Aufenthalt von Personen geeignet ist.
Der Wintergarten ist eine Bauart, die durch handwerkliches Zusammenfügen einer selbständig tragenden bzw. lastübertragend mit einem Bauwerk verbundenen Glasdachkonstruktion sowie von meist senkrechten seitlichen Ausfachungselementen (Fenstern, Fenstertüren, Festverglasungen) oder Pfosten-Riegel-Konstruktionen entsteht. Der Wintergarten muss selbstständig oder in Verbindung mit dem Baukörper alle normalen Funktionen eines Daches und einer Außenwand erfüllen, einschließlich der Aufnahme der Eigenlasten, der Schnee- und Windlasten. Damit ist der Wintergarten abgegrenzt zur Fassade, die gemäß Produktnorm EN 13830:11-2003 als vertikale Konstruktion mit höchstens 15° Neigung zur Vertikalen definiert ist und die nicht zu den lastaufnehmenden Eigenschaften des Baukörpers beiträgt.
Wintergärten können beheizt oder unbeheizt sein.
Nicht unter diese Definition fallen großzügig verglaste Räume mit massivem Dach.
Abgrenzung der verschiedenen Typen von Glasbauten
Zur Unterscheidung von Anbauten bzw. Bauwerken mit vorrangig transparenten Wand- und Dachbaustoffen.
Für alle Bauwerke gelten grundsätzlich die jeweiligen Landesbauordnungen. Insbesondere sind die bauordnungsrechtlichen , die statischen und die Wärmeschutz-Anforderungen an Bauwerk, Fundament und Konstruktion entsprechend der Lage und den territorialen Besonderheiten zu berücksichtigen. Hier sollen nur Bauwerke bzw. Anbauten mit mindestens einer Wandfläche und einem Großteil der Dachfläche aus transparenten bzw. durchscheinenden Baustoffen begrifflich voneinander abgegrenzt werden. Gewächshaus
- Bauwerk vorrangig für den Schutz von Pflanzen vor Witterungseinflüssen
- Nutzung des Treibhauseffektes
- Dämpfung von kurzfristigen Schwankungen der Außentemperaturen
Glasanbau
- Bauwerk für den Schutz von Menschen und Pflanzen vor Witterungseinflüssen
- Nutzung des Treibhauseffektes
- Dämpfung von kurzfristigen Schwankungen der Außentemperaturen
- In statischer Hinsicht einschließlich Einsatz von statisch zulässiger Überkopfverglasung für den dauerhaften Aufenthalt von Personen geeignet
Wintergarten
- Bauwerk für den Schutz von Menschen und Pflanzen vor Witterungseinflüssen
- Nutzung des Treibhauseffektes
- Dämpfung von kurzfristigen Schwankungen der Außentemperaturen
- In statischer Hinsicht einschließlich statisch zulässiger Überkopfverglasung für den dauerhaften Aufenthalt von Personen geeignet
- frostfrei temperierbar oder schwach beheizbar; zeitweilig, saisonabhängig auch als Wohn- oder Gewerberaum nutzbar. Kein beheizter Raum im Sinne des Gebäudeenergiegesetz (GEG - vormals EnEV Energieeinsparverordnung) (Nutzung über 19°C gelegentlich möglich, für Wintergärten bis 50 m² Nutzfläche gilt bei Beheizung 4 Monate: 12 bis 19°C: U-Wert Glasdach<2,70 W/m²K, verglaste Außenwände < 1,90 W/m²K)
- thermisch getrennte Profile, Isolierverglasung, (mit Belüftungs- und/oder Beschattungskomponenten), für den Aufenthalt von Personen in den Übergangsmonaten (Frühjahr, Herbst) und die Überwinterung empfindlicher Pflanzen geeignet
Wohn-Wintergarten
Der Wohnwintergarten ist ein Wintergarten,
- der für die ganzjährige Nutzung als Wohnraum und damit auch für die Beheizung auf Behaglichkeitstemperaturen in der Heizperiode auf Innentemperaturen von mehr als 19 ° C vorgesehen ist
- dessen Belüftung und Beschattung entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und der Ausrichtung die sommerliche Aufheizung entsprechend dem allgemein anerkannten Stand der Technik begrenzen; Ohne Kühlung kann damit die Innentemperatur beim gegenwärtigen Stand der Technik auf maximal 5 °C über der Außentemperatur begrenzt werden. Überschreitungen der Grenzwerte der Innentemperaturen nach DIN 4108-2 sind während 10 % der Nutzungszeit zu tolerieren.
Für Wohn-Wintergärten bis 50 m² Nutzfläche ("kleine Gebäude" bzw. Gebäudeerweiterungen) ist der vereinfachte Nachweis für die energetische Qualität möglich:
- der U-Wert des Glasdaches muss kleiner oder gleich 2,0 W/m²K bleiben
- der U-Wert der verglasten Außenwände darf 1,5 W/m²K nicht überschreiten (Vorhangfassade) Falt/ Schiebetüren uw 1,6
- der U-Wert von massiven Außenwänden und Bodenaufbau plus Bodenplatte zu unbeheizten Räumen oder Erdreich darf höchstens 0,30 W/m²K betragen
Alternativ ist gegenüber dieser Regelung nach § 8 und 9 EnEV ein ausführlicher Nachweis des Primärenergieverbrauchs und der Transmissionswärmeverluste möglich. Für Bauwerke mit einer Nutzfläche über 50 m² kann die vereinfachte Berechnung nach § 8 und 9 EnEV nicht angewendet werden
Unabhängig von der Größe sind folgende Anforderungen an Wohn-Wintergärten zu stellen:
- Konstruktion und Montage müssen die Anforderungen der EnEV an die Luftdichtigkeit erfüllen;
- die Ausbildung von Wärmebrücken ist mindestens auf das dem allgemein anerkannten Stand der Technik entsprechende Maß zu beschränken, dazu gehört auch die Ausführung der Wärmeschutzverglasungen mit einer “warmen Kante” auszuführen. Damit wird auch der unvermeidbare Kondenswasseranfall reduziert.
- die Anschlüsse zum Baukörper sind nach dem Stand der Technik unter Berücksichtigung der objektspezifischen bauphysikalischen und statischen Erfordernissen auszuführen;
- die installierte Heizung ist, entsprechend den Besonderheiten des Glasbaus zu berechnen. Die Heizung ist so zu planen und auszuführen, dass möglichst von den kältesten Punkten ausgehend eine ausreichende Raumluftkonvektion erzeugt wird, damit eventuell zeitweilig auftretendes Kondenswasser (kurzfristiger Klimawechsel, z.B. in den Morgenstunden, Öffnen von Türen zum Kernhaus,...) zügig trocknet.
Dichtheit gegen Niederschlagswasser und kontrollierte Wasserabführung nach außen ist von allen Glasbauten zu fordern.
Seitlich großzügig verglaste Bauteile mit vorwiegend lichtundurchlässigem Dach sind keine Wintergärten. Eventuelle Lichtöffnungen im ansonsten kompakten Bau sind als Dachfenster, Lichtkuppeln oder Lichtbänder einzuordnen.
Zur besseren Beurteilung sollten Sie zum Beratungsgespräch die Hauspläne und den Bebauungsplan mitbringen.
Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen.
Ihr Fortuna-Team
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GEG - Gebäudeenergiengesetz ( vormals ENEV ) und DIN EN 1090 in Kraft: FORTUNA Wintergarten hat die neuen, geprüften Systeme !!!